Die Bau­evaluierungs­software

Die Bauevaluierungssoftware ÖBEV unterstützt Sie bei der Evaluierung von

Projekten &
wiederkehrenden Tätigkeiten

stationären Betrieben

Büros

ÖBEV4 - Die Bauevaluierungssoftware

Initiiert von der Bundesinnung Bau haben Arbeitssicherheitsexpertinnen und Arbeitssicherheitsexperten aus der Praxis dazu beigetragen, ÖBEV einerseits hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit zu optimieren und andererseits den gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Evaluierung von Baustellen zu entsprechen.

ÖBEV überzeugt durch die einfache Handhabung, bietet aber auch Experten sehr viele Möglichkeiten zur intensiven Durchführung von Evaluierungen. Die intuitive Benutzung sowie die folgenden fünf Schritte begleiten Sie schnell und unkompliziert bis zum Ausdruck der fertigen Evaluierung:

  1. Deckblatt
  2. Stichwörter auswählen
  3. Stichwörter bearbeiten
  4. Unterlagen
  5. Ausgabe

Highlights von ÖBEV4

  • Intuitiver Prozess (5 Schritte) bis zur fertigen Evaluierung oder Sicherheitsdokumentation
  • Individueller Ausdruck der Stichwortliste
  • Einfaches Bearbeiten der Stichwortinformationen
  • Kopieren, Exportieren/Importieren von Evaluierungen
  • Suchen nach Evaluierungen
  • Eigene Stichwörter einfach anlegen
  • Unterweisungsnachweis
  • Verschiedenste Dokumente, Checklisten, Formulare
  • Eigene Dokumente ablegen

Evaluierung – Gefahren ermitteln und beurteilen,
Maßnahmen festlegen

Präventiver Arbeitsschutz setzt die Kenntnis der Gefährdungen voraus, denen die Arbeitnehmer/innen (AN) bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind.

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und eine Reihe anderer Gesetze verpflichten daher ArbeitgeberInnen, die für die Sicherheit und Gesundheit der AN bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahren-Verhütung festzulegen.

Dieser umfassend zu gestaltende Prozess wird in Österreich pauschal als "Evaluierung" bezeichnet.

Was betrifft die Evaluierung?

  • Arbeitsstätte (z.B. Baustelleneinrichtung)
  • Arbeitsmittel (z.B. Gerüst, Kran, Dumper)
  • Arbeitsstoffe (z.B. Flüssiggas, lösemittelhältige Kleber)
  • Arbeitsplätze (z.B. auf dem Gerüst, in der Künette)
  • Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge (z.B. Betoneinbringung)

Was ist zu berücksichtigen?

  • das Zusammenwirken von Arbeitsverfahren
  • der Stand der Ausbildung und Unterweisung
  • besondere Schutzbedürftigkeit und Gefährdung von Arbeitnehmern